Glühwein

Aromatisiertes weinhaltiges Getränk, das hauptsächlich mit Zimt und Gewürznelken gewürzt wird.

Die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 definiert Glühwein in Anhang II als aromatisiertes weinhaltiges Getränk. Es wird ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 % vol betragen. Wasser darf, abgesehen von der Menge nach Anhang I Nummer 2, nicht zugesetzt werden. Bei Weißwein muss die Bezeichnung einen Hinweis wie das Wort weiß enthalten.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz nennt in seinem Merkblatt einen Höchstwert von 14,5 % vol. Zimt oder Nelke müssen sensorisch erkennbar sein. Inzwischen ist auch Roséwein als Ausgangsstoff möglich. Süßungen mit Trauben- oder Obstsaft sind laut Merkblatt nicht zulässig.

Quellen

Verwandte Begriffe

  • Weihnachtsgewürze: Gewürze, die in der Adventszeit besonders oft in Gebäck, Punsch und Gerichten stecken.
  • Lebkuchengewürz: Fertige, gemahlene Gewürzmischung für Lebkuchen und anderes Weihnachtsgebäck.

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